§ 6.17 – Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen auf gleicher Höhe nur fahren, wo es der verfügbare Raum ohne Störung oder Gefährdung der Schiffahrt gestattet. normal normal Außer beim Überholen oder beim Begegnen ist es verboten, näher als 50 m an Fahrzeuge oder Verbände heranzufahren, die eine Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 oder 3 führen. normal normal Das Anlegen oder Anhängen an ein Fahrzeug oder einen Schwimmkörper in Fahrt sowie das Mitfahren im Sogwasser sind ohne ausdrückliche Erlaubnis des Schiffsführers verboten. § 1.20 bleibt unberührt. normal normal Wasserskifahrer sowie Personen, die Wassersport nicht mit einem Fahrzeug betreiben, müssen von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern in Fahrt und von schwimmenden Geräten während der Arbeit ausreichend Abstand halten. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Fahrzeuge dürfen nur auf gleicher Höhe fahren, wenn der Platz dies ohne Störung der Schifffahrt erlaubt.
- Es ist verboten, näher als 50 Meter an bestimmten Fahrzeugen oder Verbänden vorbeizufahren, außer beim Überholen oder Begegnen.
- Anlegen oder Anhängen an ein fahrendes Fahrzeug oder Schwimmkörper ist ohne Erlaubnis des Schiffsführers verboten.
- Wasserskifahrer und Personen ohne Fahrzeug müssen ausreichend Abstand zu fahrenden Fahrzeugen und schwimmenden Geräten halten.
- Die Regelungen aus § 1.20 bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.